ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der FR&P Werbeagentur (»Agentur«). Anderes gilt nur, wenn der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt ausdrücklich und mit gesonderter schriftlicher Mitteilung gegenüber der Agentur widerspricht oder abweichende individuelle Regelungen getroffen werden. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Agentur ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.2
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Verbindlichkeit

2.1
Die Agentur ist für die Dauer von 4 Wochen ab Zugang an ihre Angebote gebunden.

2.2
Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder schriftliche Bestätigung des Angebots zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung. Kleinere Aufträge mit einem Nettowert bis zu EUR 250,00 sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte, werden ohne vorheriges Angebot umgesetzt und in Rechnung gestellt. Sie bedürfen keiner vorherigen Genehmigung.

2.3
Besprechungsprotokolle, die von der Agentur übersendet werden, sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt – in der Regel 5 Arbeitstage – widerspricht.

 

3. Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen eines erteilten Auftrags besteht für die Agentur Freiheit in der Gestaltung. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen bereits abgestimmter Ergebnisse, hat er die Mehrkosten, insbesondere auch die eines neuen Briefings, zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten, soweit diese erbracht sind.

 

4. Rechtzeitigkeit, Ansprechpartner

4.1
Die Leistung der Agentur von Projektstart bis Übergabe erfolgt innerhalb des im Projektplan oder Angebot genannten Zeitraums, sofern der Auftraggeber jeweils unverzüglich reagiert, zuarbeitet und Freigaben erteilt. Fixtermine müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

4.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags gegenüber den vereinbarten Zeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4.3
Das Angebot basiert auf der Grundlage, dass der Aufraggeber einen kompetenten Ansprechpartner benennt, der nicht ausgewechselt wird und bevollmächtigt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen; bis dahin erteilte Informationen gelten bis zu einer anders lautenden Mitteilung des neuen Ansprechpartners als zutreffend. Der Ansprechpartner muss über ein der Aufgabe gerechtes Zeitkontingent verfügen. Er steht während der Geschäftszeiten für alle Belange im Rahmen der Auftragserfüllung inkl. der erforderlichen Statusgespräche zumindest telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Der Ansprechpartner ist mit dem Projektangebot (Leistungsumfang, Ansprechpartner, Budgets, Zeitpläne, etc.), sowie allen weiteren wichtigen Rahmenbedingungen und Informationen zum Projekt im Detail vertraut. Der Auftraggeber stellt sicher, dass auch mit anderen Beteiligten vereinbarte Ergänzungen, Änderungen oder Absprachen zum Auftrag intern an den verantwortlichen benannten Ansprechpartner kommuniziert werden. Sämtliche durch Auswechseln des Ansprechpartners entstehenden Aufwände durch Briefings und Unterstützung bei der Einarbeitung etc. sowie Verzögerungen durch eine Nichtverfügbarkeit des Ansprechpartners werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

5. Daten, Vorlagen, Material

5.1
Logos, Bilder, Texte und sonstige zur Erfüllung des Auftrags erforderliche Materialien Dokumente, Zugänge etc. werden der Agentur vom Auftraggeber in digitaler Form geliefert oder zum Download bereitgestellt; hinsichtlich Format und Umfang nach Absprache.

5.2
Vom Angebot umfasst ist die einmalige Entgegennahme und Prüfung projektgerecht strukturierter und eindeutig zuordenbarer beschrifteter Dateien. Die Prüfung und Bearbeitung von weiterem, neuem oder aktualisiertem Material wird nach Aufwand zu den Stundensätzen von Autorenkorrekturen berechnet.

 

6. Online-Projekte

6.1
Die Gestaltung von Entwürfen erfolgt in den aktuellen und gängigen Web-technologien zur Darstellung im Internet. Abhängig von eingesetzter Hardware, Betriebssystemen, funktionalen Anforderungen und Interpretation durch jeweilige Browser können Erscheinungsbild und Funktionalitäten in Details (Verläufe, Pixelabstände u.ä.) geringfügig von dem Auftraggeber präsentierten Photoshop-Layouts abweichen. Dasselbe gilt für die visuelle Darstellung (Schriftschnitt, Laufweiten von Fonts, Schattenwürfe etc.), für Animationen (Bewegungsablauf von Rollover-Effekten, Ein- und Ausblendungen etc.) oder die Darstellung von Farben.
Diese Abweichungen sind medientypisch und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

6.2
Die Programmierung erfolgt für die aktuelle Browsergeneration der im Briefing genannten Browserliste. Ausgenommen und ausdrücklich zu bestellen ist der Internet Explorer 6 und ähnliche ältere oder selten verwendete Browser. Referenzbrowser ist die bei Angebotserteilung aktuelle Version von Mozilla Firefox. Andere Browser werden im Look&Feel daran angenähert.

6.3
Die angepasste Darstellung auf mobilen Endgeräten (Responsive Design) ist ohne ausdrückliche Nennung und Vereinbarung in Angeboten nicht enthalten.

6.4
Zum Management von Anfragen, Änderungswünschen, Erweiterungen, Fehlermeldungen etc. wird ein kundenspezifisches Ticketsysstem eingerichtet. Darüber werden Wünsche erfasst und Abstimmungen dokumentiert. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde über den Stand informiert. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung nach 5 Arbeitstagen als abgenommen und das Ticket wird geschlossen. Bei Tickets und Arbeiten basierend auf Serviceverträgen werden die Zeiten bei Bedarf im Einzelfall abgestimmt.

6.5
Anfragen und Aufträge werden schnellstmöglich in der Reihenfolge nach Eingang bearbeitet. Für durch den Kunden veranlasste Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten, montags bis freitags 9.30 Uhr bis 18 Uhr, sowie an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 50% auf die Angebotspreise berechnet. Wünscht der Kunde eine vorgezogene, sofortige Bearbeitung seines Auftrags, kann ein Express-Zuschlag von 50% bis 100% erhoben werden. Individuelle Reaktionszeiten können über Service- oder Wartungsverträge separat vereinbart werden.

6.6
Hardware, Software, Lizenzen, Fremdleistungen sowie Reise-, Material- und Kurierkosten sind nicht im Angebot enthalten.

 

7. Preise

7.1
Die im Angebot der Agentur genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

7.2
Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zahlbar zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

7.3
Im Angebot enthaltene Preise und Zeiten für Projekte können sich gegenseitig bedingen. In diesem Fall sind sie entsprechend kalkuliert und gelten nur bei gleichzeitiger Beauftragung. Bei Änderungen von Umfang, zeitlicher Abfolge oder bei Beauftragung nur einzelner Leistungen wird das Angebot neu kalkuliert. Ergibt sich dabei ein höherer Aufwand, teilt die Agentur dies unverzüglich nach Kenntnis mit und erstellt eine entsprechende Nachkalkulation.

7.4
Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

7.5
Im Angebot enthalten ist jeweils ein Korrekturlauf pro Produktionsphase, insbesondere Konzeption, Gestaltung, Umsetzung und Abnahme. Darüber hinaus gehende Änderungen oder Korrekturen werden nach Aufwand zu den Stundensätzen für Autorenkorrekturen abgerechnet.

7.6
Autorenkorrekturen und Arbeiten oder Zeiten, die über einen optionalen Servicevertrag hinausgehen, werden pro Stunde gemäß der jeweils aktuellen Preisliste der Agentur in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für über den Projektumfang hinausgehende Beratungen, auch zu Änderungswünschen, Schulungen und Support.

 

8. Fremdleistungen

8.1
Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

8.2
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur geschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

9. Zahlungen und Eigentumsvorbehalt

9.1
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.

9.2
Ab einem Auftragswert über EUR 5.000,00 netto sind die vereinbarten Kosten für Werbemaßnahmen zu einem Drittel bei Auftragserteilung, zu einem Drittel nach Präsentation der Entwürfe und zu einem Drittel bei Lieferung ohne Abzug fällig. Bei höheren Auftragswerten behält sich die Agentur vor, Zwischenrechnungen in Form von A-Konto-Rechnungen zu stellen.

9.3
Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel ist ausgeschlossen.

9.4
Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an deren Leistungen, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

 

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1
Der Auftraggeber versichert, dass sich die von ihm der Agentur zur Verfügung gestellten Bilder, Texte, Vorlagen, Daten, Dateien etc. in seinem urheberrechtlichen Eigentum befinden und Rechte Dritte durch deren Verwendung nicht verletzt werden. Es erfolgt keine Prüfung seitens der Agentur. Sollten die Bilder, Texte, Vorlagen, Daten, Dateien etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen eventuellen Schadenersatzansprüchen hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien frei.

10.2
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Texte sowie fertige Daten und Dateien, die von der Agentur gefertigt werden, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dessen Bestimmungen gelten entsprechend auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

10.3
Von der Agentur gefertigte Entwürfe, Reinzeichnungen, Texte sowie fertige Daten und Dateien dürfen nicht ohne deren schriftliche Freigabe geändert und verwendet werden. Jegliche Nachahmung ist ohne schriftliche Freigabe der Agentur unzulässig. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung fällig.

10.4
Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

10.5
Die Agentur behält sich das Recht vor, die Werke, die für ihre Auftraggeber gefertigt wurden, im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu nutzen soweit dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

10.6
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

10.7
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

10.8
Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

 

11. Haftung

11.1
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen auszuführen. Sie sichert darüber hinaus zu, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder, Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln.

11.2
Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn die Agentur oder deren gesetzliche Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

11.3
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. entfällt jede Haftung der Agentur. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

11.4
Die Agentur haftet nicht für die Wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Gestaltungsarbeiten.

11.5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind der Agentur unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

11.6
Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

12.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten und Urkundenprozesse ist Berlin. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

12.2
Ist eine der vorstehenden Regelungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen insgesamt nicht. Sie wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Auftrags am nächsten entspricht.

© 2015, FR&P Werbeagentur GmbH, Berlin